Berlin
Die geballte Kraft des Staates gegen die Finanzkrise
Die Grundzüge des Rettungspaketes der Bundesregierung
Berlin. (AFP) Fast 500 Milliarden Euro umfasst das beispiellose Rettungspaket der Bundesregierung im Kampf gegen die Finanzkrise. Mit Bürgschaften und Kapitalhilfen will die Regierung den Banken zur Seite springen und die Finanzmärkte nach der dramatischen Talfahrt der vergangenen Wochen stabilisieren. Das Paket diene aber dem Schutz der Bürger und nicht dem der Banken, versicherte Bundeskanzlerin Angela Merkel (CDU).
FINANZVOLUMEN: Das Gesamtpaket hat ein Volumen von bis zu 480 Milliarden Euro. Rund 400 Milliarden sollen dabei für Garantien für Geschäfte zwischen den Banken zur Verfügung stehen, bis zu 80 Milliarden für Kapitalhilfen. Zur Finanzierung und Absicherung wird ein «Finanzmarktstabilisierungsfonds» gegründet. Für dieses Sondervermögen haftet der Bund.
GARANTIEN: Zentraler Bestandteil der Aktion sind Garantien des Staates für Geschäfte zwischen den Banken. Sie sollen dabei helfen, dass sich die Institute wieder untereinander Geld leihen. Der Staat tritt dabei wie eine Versicherung auf, die im Notfall einspringt. Dafür wird eine Gebühr von etwa zwei Prozent fällig. Die Regierung geht aber davon aus, dass der Staat bei den allermeisten Bürgschaften nicht zur Kasse gebeten wird. Vielmehr soll es sich dabei nur um eine vertrauensbildende Maßnahme handeln. Zur Sicherheit werden aber dennoch in den Haushalt fünf Prozent der Garantiesumme von 400 Milliarden als Vorsorge für Ausfälle eingestellt. Das sind 20 Milliarden Euro.
KAPITALHILFEN: Aus dem Fonds können den Banken vorübergehend Kapitalhilfen zur Verfügung gestellt werden. Dafür stehen maximal 80 Milliarden Euro bereit. 70 Milliarden Euro werden zunächst in den Fonds eingestellt, weitere zehn Milliarden Euro stehen als
Reserve zur Verfügung. Im Gegenzug für Hilfen kann der Fonds etwa Aktien des Unternehmens erhalten. Zudem kann die Vergabe an Bedingungen wie die Begrenzung von Managergehältern gebunden werden.
BILANZIERUNGSREGELN: Helfen soll den Banken auch die Möglichkeit, bestimmte Werte in ihren Bilanzen neu zu bewerten. Dies gilt in Fällen, in denen der sonst übliche Marktwert aufgrund der Finanzkrise von tatsächlichen Werten zu sehr abweicht. Nun soll
es möglich sein, anhand anderer Modelle die Verzerrungen des Marktwertes in den Bilanzen auszugleichen. Damit soll wiederum erreicht werden, dass das Vertrauen der Banken untereinander nicht unter der beeinträchtigten Aussagekraft von Bilanzen leidet.
HAUSHALT: Die Finanzkrise stellt auch das Ziel der Bundesregierung in Frage, bis 2011 einen ausgeglichenen Haushalt zu erreichen. Dies liegt aber vor allem an dem Konjunktureinbruch, der in Folge der Krise erwartet wird. Die Krise wird aber auch Spuren in den Haushalten der Länder hinterlassen. Zudem sollen die Bundesländer etwa ein Drittel der Lasten des Fonds tragen.
ZEITRAHMEN: Das Gesetz soll möglichst noch in dieser Woche verabschiedet werden. Geplant ist, dass es bis Freitag in Bundestag und Bundesrat beschlossen wird. Danach soll Bundespräsident Horst Köhler das Gesetz schnellstmöglich unterzeichnen. Die Maßnahmen sollen bis Ende 2009 befristet werden.
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