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Flossenbürg/Neustadt
Grillen statt Steuern zahlen
Zweitwohnungssteuer für Dauercamper nicht aktuell - Wichtiger Termin für Studenten: 17. September
Flossenbürg/Neustadt. (nm) Insbesondere für größere Städte ist die Zweitwohnungssteuer eine verlockende Einnahmequelle: . Kleine und mittlere Kommunen schrecken häufig davor zurück, Bescheide zu verschicken. Begehrlichkeiten werden bei ihnen auch nicht durch eine Entscheidung des Bayerischen Verwaltungsgerichtshofes geweckt. Demnach bestünde jetzt sogar die Möglichkeit, Dauercamper heranzuziehen.
Keine Notwendigkeit
Auf etwa 150 der insgesamt 260 Stellplätze stehen während des gesamten Jahres Wohnwagen. "Für eine touristische Einrichtung jetzt auch noch eine zusätzliche Steuer einzuführen, finde ich nicht richtig", lässt Gruber keinen Zweifel an seiner Meinung. Heinrich Maier, zweiter Bürgermeister in Neustadt, sieht ebenfalls keine Notwendigkeit für ein Handeln. Die Campinganlage an der Waldnaab sei zu klein, um die Zweitwohnungssteuer zum Thema zu machen.
Insgesamt umfasst sie 40 Plätze, wobei nur ein Teil auf Dauercamper entfalle. "Alleine schon der Verwaltungsaufwand stünde in keinem Verhältnis zum Ergebnis." Weniger Skrupel hatte da die Allgäuer Gemeinde Schwangau. Ein Wohnwagenbesitzer wandte sich gegen die 120 Euro hohe Forderung, ging vor Gericht und zog beim Bayerischen Verwaltungsgerichtshof den Kürzeren. Ein Urteil, auf das sich andere Kommunen in Bayern berufen könnten - vorausgesetzt, sie haben überhaupt eine entsprechende Satzung.
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