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Briefe an die Redaktion
Verwirrung um Spendengelder
Zum Artikel "Lions-Großspende hängt fest", schreibt der Regierungsdirektor des Finanzamtes:
Da hat die allgemeine Aufregung wohl einige Verwirrung angerichtet: Natürlich werden Spenden vom Staat nicht besteuert. Im Falle einer Altmaterialsammlung durch einen wohltätigen Verein spendet der Verein aber nicht, was er geschenkt bekommt (hier das Zahngold), sondern treibt damit Handel und erst die Überschüsse (Gewinne) aus dem Handel werden als Spende für den gemeinnützigen Zweck weitergereicht. Mit dem Handel (Zahngoldverkauf) tritt der Verein aber in Konkurrenz zu gewerblichen Unternehmen und deshalb wird diese Tätigkeit als so genannter Betrieb gewerblicher Art besteuert.
Dabei genießen Vereine eine Menge besonderer Privilegien: Erst wenn mehr als 35 000 Euro Umsatz gemacht werden, unterliegt der Handel überhaupt der Gewinnbesteuerung (§ 64 Abs. 3 Abgabenordnung). Der bayerische Fiskus ist noch großzügiger: Der Gewinn muss nicht berechnet werden, es genügt die Aufzeichnung der Einnahmen, dann schätzt bei Altmaterialsammlungen das Finanzamt den Gewinn mit nur 20 Prozent, von diesem Betrag werden aber noch weitere Abzüge (Gewerbesteuer) zugelassen. Der Leser möchte dies doch einmal mit der Aussage von Dr. Frank Wohl, "Wir halten die Kosten bei Null", vergleichen und dann entscheiden, ob hier tatsächlich Unrecht geschieht.
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