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Amberg
Stadt droht Schadensersatzklage
Wettbüro-Betreiber und ihr Anwalt sehen sich im Recht - Sie wollen wieder öffnen
Amberg. (kan) Der eine sagte hü, der andere hott. Für Richter Nikolaus Bierast war es kein Glücksspiel ohne behördliche Erlaubnis und so urteilte er im Sinne von Matthias Haßler und Norbert Braun: "Sie dürfen Ihr Wettbüro wieder aufmachen." Von wegen, entgegnete der städtische Rechtsvertreter Otto K. Dietlmeier und verwies darauf, dass die Schließung mit "höchstrichterlichem Segen" erfolgt sei (wir berichteten). Jetzt drohen Haßler und Braun der Stadt mit einer Schadensersatzklage.
Zwischenzeitlich, so Bongers, habe selbst das Oberlandesgericht in München entschieden, dass die Vermittlung von Sportwetten bis 31. Dezember 2007 nicht strafbar gewesen sei. Auch wenn die Amberger Ordnungsbehörde darauf verweise, dass es seit dem 1. Januar 2008 einen neuen Glückspiel-Staatsvertrag gebe, so gehe die überwiegende Anzahl deutscher Verwaltungsgerichte davon aus, dass dieser und das darin erneut verankerte Sportwettmonopol "gegen geltendes Verfassungs- und Europarecht verstößt".
Bongers erläutert weiter, 16 Verwaltungsgerichte hätten in vorläufigen Beschlüssen die Rechtsauffassung, dass der neue Staatsvertrag und insbesondere die tatsächliche Ausgestaltung des deutschen Lotterie- und Wettmonopols mit 26 000 Lottoannahmestellen und der darin tagtäglich zu sehenden Werbung für Lotto und Toto mit dem europäischen Gemeinschaftsrecht nicht in Einklang stehe. Im Übrigen habe bereits das Bundesverfassungsgericht das Lotterie- und Wettmonopol als verfassungswidrig bezeichnet.
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