Gemeinderat erlässt Verordnung über die Pflege von Grundstücken
Freihung. (prö) Mit einer Verordnung über die Pflege von Grundstücken haben sich die Freihunger Marktgemeinderäte bei ihrer Sitzung befasst. Da sich Bürger über verwilderte Grundstücke beschwert hatten, beschloss die Verwaltung, eine Grundstückspflegepflicht einzuführen.
Zum Schutz des Orts- und Landschaftsbildes müssten Grundstücke innerhalb der bebauten Ortsteile, die keiner land- und forstwirtschaftlichen Nutzung unterliegen, nach der vorgelegten Verordnung gepflegt und vor Verwilderung bewahrt werden, so Bürgermeister Norbert Bücherl. Die Verpflichtung gelte insbesondere für unbebaute, unbewohnte und ungenutzte Grundstücke.
Die Hecken schneiden
"Zum Schutz des Orts- und Landschaftsbildes sind Grundstücke vor Verwilderung zu bewahren", so Bücherl. Erforderlich sei, die betroffenen Flächen zu mähen, um das Überwuchern von Kräutern zu verhindern. Hecken und Sträucher müssten einmal im Jahr geschnitten werden, Sträucher seien bei Bedarf auszulichten. Abgestorbene Bäume und Sträucher müssten entfernt werden, fuhr der Bürgermeister fort. Den vorgelegten Entwurf der Verordnung genehmigte das Gremium bei zwei Gegenstimmen. Geändert wurde, dass die Grundstücke einmal im Jahr gemäht werden müssen. Ordnungswidrigkeiten könnten mit einer Geldbuße bis zu 1000 Euro geahndet werden. Die Verordnung tritt ab 1. Januar 2009 in Kraft.
Von (prö) |
21.07.2008
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Freihung
Beschwerden der Bürger
Gemeinderat erlässt Verordnung über die Pflege von Grundstücken
Die katholische Kirchenstiftung Freihung stellte den Antrag auf Anerkennung der Bedarfsnotwendigkeit für 120 Kindergartenplätzen. Wie Kirchenverwaltungs-Vorsitzender Gerhard Kummer dazu erläuterte, reicht die bisherige Betriebserlaubnis für 110 Plätze nicht mehr aus, da nach bereits erfolgten Buchungen und Vorgesprächen mit den Eltern 120 Plätze benötigt werden. Der Erweiterung stimmte der Gemeinderat zu. Die Entschädigung für die Wahlhelfer bei Landtags- und Bezirkstagswahl wurde auf 25 Euro festgesetzt.
Keine Einwände hatte das Gremium gegen den Bauantrag der Firma TWL-Technologie, die ein Stahllager an das bestehende Betriebsgebäude anbauen will. Bürgermeister Norbert Bücherl informierte noch über gesetzliche Bestimmungen hinsichtlich der Planungsabsichten der Firma Uhl, Windkraftanlagen im Gebiet Forstlohe zu bauen.
Eine Willenserklärung
Um den Forderungen des Bayerischen Landwirtschaftsministers Josef Miller und des Landtagsabgeordneten Otto Zeitler Rechnung zu tragen, unterzeichneten die Räte eine Willenserklärung. Sie werden "im Rahmen der gesetzlichen Bestimmungen des Baugesetzbuches der bayerischen Bauordnung und des Bundesimmissionsgesetzes bei Vorlage eines Bauantrages der Firma Uhl keine Zustimmung hinsichtlich des gemeindlichen Einvernehmens erteilen."
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