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Freihung
Beschwerden der Bürger
Gemeinderat erlässt Verordnung über die Pflege von Grundstücken
Freihung. (prö) Mit einer Verordnung über die Pflege von Grundstücken haben sich die Freihunger Marktgemeinderäte bei ihrer Sitzung befasst. Da sich Bürger über verwilderte Grundstücke beschwert hatten, beschloss die Verwaltung, eine Grundstückspflegepflicht einzuführen.
Zum Schutz des Orts- und Landschaftsbildes müssten Grundstücke innerhalb der bebauten Ortsteile, die keiner land- und forstwirtschaftlichen Nutzung unterliegen, nach der vorgelegten Verordnung gepflegt und vor Verwilderung bewahrt werden, so Bürgermeister Norbert Bücherl. Die Verpflichtung gelte insbesondere für unbebaute, unbewohnte und ungenutzte Grundstücke.Die Hecken schneiden
"Zum Schutz des Orts- und Landschaftsbildes sind Grundstücke vor Verwilderung zu bewahren", so Bücherl. Erforderlich sei, die betroffenen Flächen zu mähen, um das Überwuchern von Kräutern zu verhindern. Hecken und Sträucher müssten einmal im Jahr geschnitten werden, Sträucher seien bei Bedarf auszulichten. Abgestorbene Bäume und Sträucher müssten entfernt werden, fuhr der Bürgermeister fort. Den vorgelegten Entwurf der Verordnung genehmigte das Gremium bei zwei Gegenstimmen. Geändert wurde, dass die Grundstücke einmal im Jahr gemäht werden müssen. Ordnungswidrigkeiten könnten mit einer Geldbuße bis zu 1000 Euro geahndet werden. Die Verordnung tritt ab 1. Januar 2009 in Kraft.
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