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Von Albert Franz  |  19.07.2008  | Netzcode: 1466614

Milde als Drohung: Die Justiz setzt auf Einsicht

Kommentar von Albert Franz

Die Strafe soll auf dem Fuße folgen. Zumindest diesem Rechtsgrundsatz wurde die Strafkammer des Bochumer Landgerichts gerecht. Weniger als ein halbes Jahr nach den ersten Durchsuchungen in der Liechtenstein-Affäre steht das erste Urteil. Das ist rekordverdächtig.

Leider aber ist der Fall auch eine Ausnahmeerscheinung. Der Ex-Immobilienkaufmann war nicht nur geständig, sondern außerordentlich kooperativ. Da ermittelt und urteilt sich schnell - und es stimmt ungewöhnlich milde.

Zwei Jahre Haft auf Bewährung, dazu 7,5 Millionen Euro Bewährungsauflage, abzuliefern bei der Staatskasse und sozialen Einrichtungen. Was will uns das Gericht mit dieser Strafe sagen? Zum einen, dass es sich für die übrigen rund 770 mutmaßlichen Steuersünder, gegen die ermittelt wird, lohnen kann, bei der Aufklärung zu helfen, statt zu mauern.

Zum anderen signalisiert die Strafkammer aber auch, dass die millionenschwere Steuerhinterziehung kein Kavaliersdelikt ist. Die Geldauflage gegen den 66-Jährigen ist eine der höchsten in der deutschen Justizgeschichte - in etwa so hoch wie die unterschlagene Steuersumme. Bleibt die Aussetzung der Haft auf Bewährung. "So gerade noch möglich", verteidigte dies die Staatsanwältin. Mit anderen Worten: Wer nicht kooperiert, kann kaum mit Haftverschonung rechnen.

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