Teilnahmebedingungen Vorteilscard
Wer bekommt sie? Was bietet sie? Was gilt es zu beachten?
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1. Kundenbeziehung
1.1 Die VC wird von dem Medienhaus Der neue Tag (nachfolgend: Medienhaus) herausgegeben. Die Gültigkeit der VC beträgt zwei Jahre ab Kartenausstellung. Das Medienhaus erhebt eine jährliche Schutzgebühr für die VC in Höhe von 4,50 Euro, die vom Konto des Karteninhabers abgebucht wird.
1.2 Die VC bleibt Eigentum des Medienhauses.
1.3 Karteninhaber kann jede natürliche Person werden, die das 18. Lebensjahr vollendet hat und einen Titel vom Medienhaus Der neue Tag im Abonnement erhält. Ausgenommen davon sind preisermäßigte Sonderabonnements. Die VC trägt den Namen und die Kundennummer des Abonnenten, sowie das Gültigkeitsdatum. Die VC darf nur vom Abonnenten und seinen im Haushalt lebenden Familienangehörigen genutzt werden.
Änderungen gemeldeter Daten sind dem Medienhaus entweder schriftlich, telefonisch (01805-859 859; Mo.-Fr. 8 bis 17 Uhr) oder unter vorteilscard@zeitung.org mitzuteilen.
1.4 Ein Verlust der VC ist dem Medienhaus umgehend mitzuteilen. Es kann in diesem Fall eine Ersatzkarte angefordert werden, deren Gültigkeitsdauer der der verloren gegangen VC entspricht. Für die Ersatzkarte wird eine Bearbeitungsgebühr von 4,50 Euro erhoben.
1.5 Dem Karteninhaber wird vor Ablauf der Gültigkeit der VC automatisch eine neue VC zugeschickt und die jährliche Schutzgebühr vom Konto des Karteninhabers abgebucht (siehe 1.1).
1.6 Der Abonnent willigt mit der Bestellung der VC ein, dass der Verlag und seine Partner die angegebenen Daten zur Verwaltung der VC und für Marketing-Zwecke nutzen. Diese Einwilligung kann der Abonnent ohne Einfluss auf das bestehende Vertragsverhältnis jederzeit für die Zukunft widerrufen.
2. Leistungen
2.1 Interessierten Abonnenten eines Medienhaus-Titels soll die Möglichkeit verschafft werden, Sonderkonditionen bei den jeweiligen Leistungspartnern, im Rahmen der Verfügbarkeit ausgewählter Waren oder Dienstleistungen zu erhalten. Vertragspartner des Karteninhabers ist der jeweilige Leistungspartner. Das Medienhaus ist gegenüber dem Karteninhaber nicht verpflichtet, teilweise oder nicht gewährte Sonderkonditionen der Leistungspartner zu übernehmen. Sowohl die beteiligten Leistungspartner, als auch die zu Sonderkonditionen gewährten Waren und Dienstleistungen sind freibleibend. Der Karteninhaber hat also keinen Anspruch darauf, dass bestimmte Waren oder Dienstleistungen zu Sonderkonditionen zur Verfügung gestellt bleiben (oder werden). Ein Anspruch besteht insbesondere auch nicht darauf, dass bestimmte Leistungspartner beteiligt bleiben (oder werden). Scheidet einer der beteiligten Leistungspartner aus, entfallen z.B. Sonderkonditionen aus noch laufenden Verträgen für die Zukunft, ohne dass es einer Kündigung des Leistungspartners gegenüber dem Karteninhaber bedarf.
2.2 Die aktuell beteiligten Leistungspartner sowie Art und Umfang der von ihnen gewährten Sonderkonditionen, können über das Medienhaus, über die regelmäßig erscheinenden Veröffentlichungen in den Titeln des Medienhauses, über das Oberpfalznetz, die begleitenden Werbemittel oder durch Anfrage bei den jeweiligen Leistungspartnern festgestellt werden. Maßgeblich ist in jedem Fall die Auskunft des jeweiligen Leistungspartners.
2.3 Sonderkonditionen können nur gewährt werden, wenn vor Rechnungsstellung bzw. vor Bezahlung die VC vorgelegt wird. Nach der Rechnungsstellung bzw. nach der Bezahlung kann die Gewährung von Sonderkonditionen verweigert werden. Bei individuellen Preisvereinbarungen kann der Anspruch auf die VC-Sonderkonditionen entfallen.
3. Kündigung und Beendigung
3.1 Die VC kann vom Karteninhaber jederzeit ohne Einhaltung einer Frist schriftlich gekündigt werden. Die Kündigung durch den Karteninhaber wird erst mit Rückgabe der VC wirksam. Die Rückerstattung einer bereits entrichteten Schutzgebühr ist ausgeschlossen.
3.2 Eine Kündigung der VC durch das Medienhaus ist nur unter Einhaltung einer Frist von vier Wochen möglich, es sei denn, die Kündigung erfolgt aus wichtigem Grund. Die Kündigung erfolgt schriftlich. Der Karteninhaber ist verpflichtet, die VC bei Ablauf der Kündigungsfrist, im Falle der Kündigung aus wichtigem Grund, sofort ohne schuldhaftes Zögern nach Zugang der Kündigung an das Medienhaus zurückzugeben.
3.3 Eine Kündigung der VC lässt den bestehenden Abonnementvertrag mit dem Medienhaus unberührt.
3.4 Kündigt der Karteninhaber den bestehenden Abonnementvertrag mit dem Medienhaus, ist der Karteninhaber verpflichtet, die VC mit Ablauf der Kündigungsfrist des Abonnementsvertrages an das Medienhaus zurückzugeben.
4. Schlussbestimmung
Die Ungültigkeit einzelner Bestimmungen dieser Teilnahmebedingungen berührt nicht die Wirksamkeit der allgemeinen Teilnahmebedingungen im Übrigen.
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