Weiden
Clip in Prostata kein Kunstfehler
Chefarzt Klotz muss kein Schmerzensgeld zahlen
Weiden. (rns) In vollem Umfang wies die erste Zivilkammer des Landgerichts eine Klage auf Schmerzensgeld gegen den Chefarzt der Urologie am Klinikum zurück. Professor Dr. Theodor Klotz hatte im Oktober 2002 einen damals 66-jährigen Patienten mit Prostatakrebs zunächst erfolgreich operiert.
Eineinhalb Jahre später ließ sich der Patient aus dem Raum Schwandorf in Regensburg abermals operieren. Der dortige Arzt fand "zu seiner Überraschung" einen Metall-Clip im Bereich der unterbundenen Blutgefäße, noch dazu an einer Stelle, wo er normalerweise nicht sein dürfte. Wegen eines vermutlichen ärztlichen Kunstfehlers verklagte der mittlerweile 72-Jährige die Kliniken Nordoberpfalz und Professor Klotz auf 30 000 Euro Schmerzensgeld und den Ersatz aller künftigen Behandlungskosten.
Der Beklagte und sein Rechtsanwalt Karl Brünnig erklärten, dass die Verwendung des Titan-Clips bei Tumorerkrankungen "Standard" sei. Auch dass dieser sich wenige Millimeter bewege, komme öfter vor. In einem der Verhandlung vorgeschalteten Schlichtungsverfahren hatte sich ein anerkannter Gutachter in gleicher Weise geäußert. Sämtliche Behandlungsschritte seien "nach den Regeln der ärztlichen Kunst" erfolgt. Dass der Clip woanders aufgefunden wurde, als er gesetzt wurde, sei "schicksalhaft" und nicht dem Operateur anzulasten.
Den Gutachter, auf den sich die Parteien vorher im Schlichtungsverfahren geeinigt hatten, wollten Rechtsanwältin Kristina Neumann und Rechtsanwalt Hans-Werner Boecker jetzt nicht mehr akzeptieren. Sie beharrten auf Einschaltung eines anderen Mediziners. Die Richter Viktor Mihl, Thomas Hys und Bernhard Voit lehnten dies ab. Der Kläger kann es nun vor dem Oberlandesgericht versuchen.
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