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Von (mte)  |  22.07.2008  | Netzcode: 1469794
Weiden

Geständnis und viele Fragezeichen

Opferschutz hat Vorrang: Nach Vergewaltigung kommen Vater und Sohn glimpflich davon

Weiden. (mte) Der Vater trägt Fußfesseln, der Sohn Ketten um Bauch und Handgelenke, als beide am Montag den Schwurgerichtssaal betreten. Angeklagt sind die gebürtigen Sachsen-Anhalter unter anderem wegen Vergewaltigung der 19 Jahre alten Tochter bzw. Schwester. Fünf Tage soll die Erste Große Strafkammer verhandeln. Doch gleich nachdem der Staatsanwalt die mit ekelerregenden Details gespickte Anklageschrift verlesen hat, wird die Verhandlung unterbrochen. Es kommt zu einer Vereinbarung: Strafminderung gegen Geständnis.

Nach zwei Ehrenrunden verließ der Vater nach der
Nach zwei Ehrenrunden verließ der Vater nach der sechsten Klasse die Schule, lernte in Magdeburg den Beruf des Elastteilverarbeiters und heiratete die Frau, die ihm den mitangeklagten Sohn und die Tochter gebar. Von letzterer habe er erst sechs Jahre nach deren Geburt erfahren. Sie sei seine "Quasi-Ehefrau" gewesen. Wegen deren Vergewaltigung wandert der 45-Jährige nun fünfeinhalb Jahre hinter Gitter.
Am Ende muss der Vater, ein Porzellanarbeiter, fünfeinhalb Jahre ins Gefängnis. Der Sohn, zuletzt Bauhelfer, wird zu zweieinhalb Jahren und einer Unterbringung in einer Entzugsanstalt verurteilt. Der 19-Jährige soll dort seine Alkoholsucht in den Griff kriegen. Kurz vor seiner Inhaftierung im Dezember 2007 trank der heute 27-Jährige nach eigenen Angaben zehn bis zwölf Halbe plus Schnaps pro Tag. Ein Raunen geht durch die voll besetzten Zuschauerreihen des Schwurgerichtssaals.

Statt Tochter "Quasi-Ehefrau"



Dem 19 Jahre alten, laut Gutachtern "stark traumatisierten" Opfer bleibt dank der Vereinbarung die Aussage über die beiden Vorfälle im November - mit Vater und Bruder - sowie im Dezember 2007 - "nur" mit dem Vater - vor Gericht erspart (wir berichteten). "Das war uns das Wichtigste", bekennt der Vorsitzende Richter, Landgerichtspräsident Bernhard Ring bei der Urteilsverkündung. Tauchten doch einige Ungereimtheiten bei den Ermittlungen auf.

Zum Beispiel erklärt der Rechtsanwalt des Vaters: "Vater und Tochter haben als Ehepaar gelebt." Seine "Quasi-Ehefrau" habe der Angeklagte erst 2003 als 15-Jährige richtig kennen gelernt, als ihm das Sorgerecht für die Tochter zugesprochen wurde. "Da war die Tochter bereits eine körperlich ausgereifte Frau. Das Kind hat mein Mandant nicht oder nur wenig gekannt. Erst als es sechs war, erfuhr er von dessen Existenz." Die Probleme seien entstanden, als sich die Tochter einem neuem Freund zuwandte. "Dann kam es zu den sexuellen Übergriffen", erklärt der Verteidiger. Zugeschlagen habe der Vater dabei aber nie. Auch eingesperrt sei die Tochter nie gewesen. Und das Messer habe der Sohn geführt. Aber der alkoholisierte Vater habe es ihm weggenommen, bevor die Tochter aufs Bett geworfen wurde.

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