Vor Gericht: Der Streit um Grass und die Waffen-SS
Die Wogen um die Vergangenheit von Günter Grass hatten sich halbwegs gelegt, erst recht nach den Feiern und Würdigungen zum 80. Geburtstag des Literaturnobelpreisträgers im vergangenen Oktober. Der "Blechtrommler" hatte in seinen 2006 erschienenen Memoiren voller Scham seine Jugendsünde bekannt, als 17- Jähriger Ende des Zweiten Weltkrieges noch kurzzeitig einer Panzereinheit der Waffen-SS angehört zu haben.
Nie und nimmer aber habe er sich bewusst und freiwillig zur Waffen-SS gemeldet, wie es in einer Neuauflage einer Grass-Biografie von Michael Jürgs (Goldmann- Verlag) steht. Deswegen zieht der heute bei Lübeck wohnende Grass jetzt vor das Berliner Landgericht samt eidesstattlicher Versicherung, wie es seiner Erinnerung nach wirklich gewesen ist.
Brisantes Bekenntnis
Der Medienrummel und manche heftige Kritikerschelte seit dem Erscheinen seiner Autobiografie "Beim Häuten der Zwiebel" (Steidl Verlag, Göttingen) mit dem brisanten Bekenntnis hätten für ihn nach jenen Tagen im August 2006 zeitweise "existenziell bedrohliche Ausmaße angenommen", bekannte Grass später, vieles sei aber auch "unter Niveau" gewesen.
Vor Gericht: Der Streit um Grass und die Waffen-SS
Er sprach sogar von einem "Vernichtungsversuch" sowie von "Scharfrichtern", "Schnellgerichten" und "Ekel", der ihn ergriffen habe, sobald er Zeitungen aufgeschlagen habe. "Aber ich stehe weiterhin auf zwei Beinen und werde mich auch weiterhin zu Wort melden." Und jetzt sogar juristisch.
Für den Berliner Grass-Anwalt Paul Hertin geht es um "Fakten und Tatsachen", die nicht mit Vermutungen oder gar Unterstellungen vermengt werden dürften und dann gar zu "falschen Tatsachenbehauptungen" würden. Grass habe sich, wie er auch eidesstattlich versichere, als 15-Jähriger 1942 freiwillig zur Wehrmacht gemeldet, er wollte zur Marine, ersatzweise zu den Panzern. 1944 sei er dann mit seiner Einberufung plötzlich in einer Panzertruppe der Waffen-SS gelandet, "ohne sein eigenes Zutun". Das müsse man auseinanderhalten. Die Gegenseite sieht das anders. Es gebe "viele Hinweise und Argumente, die die Darstellung des Biografen, Grass sei der Waffen-SS freiwillig beigetreten, rechtfertigen", meint Goldmann-Verlags-Anwalt Rainer Dresen. Jetzt muss also ein Berliner Richter entscheiden.
Vor Gericht: Der Streit um Grass und die Waffen-SS
Der Biograf Jürgs, früher Chefredakteur des "Stern" und Sachbuchautor ("Der Fall Romy Schneider"), meint auch nicht, dass er Lügen verbreitet. "Es war in der Tat neu und es war tatsächlich eine Sensation", schreibt er in der in diesem Jahr erschienenen "aktualisierten Ausgabe" seiner Grass-Biografie ("Günter Grass - Eine deutsche Biografie", Goldmann Verlag). "Günter Grass bekannte, seine Nuss knackend, sich als Siebzehnjähriger freiwillig zur Waffen-SS gemeldet zu haben."
"Persönlich getäuscht"
Jürgs muss dieses späte Bekenntnis besonders gewurmt haben, hatte er doch für seine Biografie ausführliche Gespräche mit Grass über sein Leben geführt, ohne dass dieser dabei jenes brisante Detail verraten hat. "Zugegeben, auch ich fühle mich zunächst ganz persönlich getäuscht, weil Grass mir gerade aus jener Zeit viel erzählt hatte - als er zur Wehrmacht eingezogen wurde, als er Panzerschütze war, als er verwundet wurde, als er in Kriegsgefangenschaft geriet und als im Lager in Bad Aibling endlich begriff, dass er in gläubiger Überzeugung Verbrechern gefolgt war. Die Verbrechen der Waffen-SS erwähnte er, doch er verschwieg, dass auch auf seiner Uniform die anstößigen Runen aufgenäht waren", urteilt der Biograf ungnädig in seinem Buch.
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